EL-Stundennachweis für Betreuung zu Hause – kostenlos als PDF
Tragen Sie die Einsätze eines Monats ein und laden Sie einen übersichtlichen Stundennachweis mit Unterschriftsfeldern herunter. Ohne Anmeldung, ohne Speicherung Ihrer Daten.
So erstellen Sie einen Stundennachweis für die EL-Stelle
Ergänzungsleistungen (EL) unterstützen Menschen, deren AHV- oder IV-Rente und Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken. Zusätzlich zur jährlichen EL vergüten die Kantone sogenannte Krankheits- und Behinderungskosten. Dazu gehören auch Kosten für Hilfe, Betreuung und Pflege zu Hause – zum Beispiel Haushaltshilfe, Begleitung zum Einkaufen oder die Entlastung von pflegenden Angehörigen.
Damit die EL-Stelle diese Kosten zurückvergüten kann, braucht sie nachvollziehbare Belege. Handgeschriebene Zettel ohne Uhrzeit oder ohne Angabe der Leistung führen oft zu Rückfragen oder werden nicht anerkannt. Ein sauberer Stundennachweis spart Ihnen und der betreuten Person Zeit und Ärger.
Schritt für Schritt
- Name und Adresse der betreuten Person sowie Ihre eigenen Angaben eintragen.
- Den Monat wählen und für jeden Einsatz Datum, Beginn, Ende und Art der Leistung erfassen.
- Optional Ihren Stundenansatz angeben – dann berechnet der Generator Beträge und Total.
- PDF herunterladen, ausdrucken und von Ihnen sowie der betreuten Person oder deren Vertretung unterschreiben lassen.
- Den Nachweis zusammen mit der Rechnung bei der zuständigen EL-Stelle einreichen.
Wichtig zu wissen
Die Anforderungen an Belege sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich, ebenso die Höchstbeträge und die Stellen, bei denen Sie die Kosten einreichen. Fragen Sie im Zweifel bei Ihrer EL-Stelle nach, welche Angaben sie zusätzlich verlangt. Der Generator ist ein Hilfsmittel und keine Sozialversicherungsberatung.
Jeden Monat automatisch statt von Hand
Mit betreuungsportal.ch entsteht der Stundennachweis direkt aus Ihren Einsatzrapporten – inklusive Unterschrift der Klientin auf dem Smartphone und Rechnung mit QR-Code.
Kostenlos startenHäufige Fragen
Wofür brauche ich einen Stundennachweis für die Ergänzungsleistungen?
Wer Ergänzungsleistungen zur AHV oder IV bezieht, kann sich Kosten für Hilfe, Betreuung und Pflege zu Hause von der kantonalen EL-Stelle zurückvergüten lassen. Dafür verlangt die EL-Stelle Belege, aus denen hervorgeht, wann, wie lange und welche Leistung erbracht wurde.
Welche Angaben gehören in den Nachweis?
Üblich sind Name und Adresse der betreuten Person, Name der Betreuungsperson, Datum, Beginn und Ende jedes Einsatzes, die Art der Leistung, die Dauer, gegebenenfalls Stundenansatz und Betrag sowie Unterschriften. Die genauen Anforderungen legt jeder Kanton selbst fest.
Werden meine Eingaben gespeichert?
Nein. Die Angaben werden nur verwendet, um das PDF zu erzeugen, und danach verworfen. Wir zählen lediglich, wie oft ein Nachweis erstellt wurde – ohne Inhalte und ohne IP-Adresse.
Bis wann muss ich die Belege einreichen?
Krankheits- und Behinderungskosten müssen in der Regel innert 15 Monaten nach Rechnungsstellung bei der EL-Stelle geltend gemacht werden. Reichen Sie die Belege am besten monatlich ein.
Ist der Nachweis eine Garantie für die Rückvergütung?
Nein. Ob und in welcher Höhe Kosten vergütet werden, entscheidet die zuständige EL-Stelle. Der Generator hilft Ihnen, die Leistungen vollständig und übersichtlich zu dokumentieren.